Preise und AGB
Sie kontaktieren mich und wir finden einen gemeinsamen Termin. Wahlweise per Zoom oder als Hausbesuch.
Je nach Beratungsthema kann es ein, dass ich dich/euch bitte, vorab ein Formular / Fragebogen auszufüllen. Diesen müsst ihr mir bitte bis spätestens 2 Tage vor der Beratung zurück senden. So kann ich mich perfekt auf euch vorbereiten.
Nach der Beratung bekommst du die Rechnung per Mail, du kannst online überweisen.
Du hast außerdem noch 14 Tage nach der Beratung Zeit, mir per Mail fragen zu stellen.
Preise und AGB
Preise für die Bindungsorientierte Schlaf-, Beikost-, und Stillberatung
Die Beratungen finden vorzugsweise Online via Zoom oder per Telefon statt. Hausbesuche sind nach Absprache möglich.
Hausbesuche sind nur in und um München möglich.
Eine Beratung dauert in der Regel zwischen 30-90 Minuten.
Beratungsgespräch (z.B. Zoom, Telefon)
80€ pro Stunde - abgerechnet wird im 15 Minuten Takt
Hausbesuch
80€ pro Stunde zzgl. Anfahrt (50ct pro Kilometer) Anfahrt innerhalb Obergiesing kostenfrei
Aufgrund des Aufwands berechne ich bei Hausbesuchen grundsätzlich min. eine volle Stunde. Danach wird im 15 min. Takt abgerechnet.
Ausgefallene Beratungstermine
Die Beratungen erfordern auch im Vorhinein einen Vorbereitungsaufwand. Deshalb bitte ich um eine Absage bis spätestens 24h vor der Beratung. Bei kurzfristigen Terminabsagen berechne ich eine Pauschale von 30€.
Krankenkasse - Übernahme der Kosten
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bisher keine Beratung in den Bereichen Schlafen, Stillen und Beikost. Trotzdem lohnt es sich, die Rechnungen einzureichen. So sehen die Krankenkassen den dringenden Bedarf und es wird ein Bewusstsein geschaffen, wie wichtig Beratungen in diesen Themenfeldern für Familien sind.
Meine Beratung ersetzt keinen Arztbesuch. Zudem gebe ich kein Erolgsversprechen, das wäre unprofessionell.
Ich unterstütze euch mit meinem Fachwissen und bilde mich regelmäßig fort um euch nach dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand zu beraten.
Hebammenleistungen
Jede Frau hat den Anspruch auf eine Hebamme.
Die Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Sollten zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden, die nicht von der Gebührenverordnung der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, müssen diese privat gezahlt werden. (Beispiel: Stillvorbereitung, Beikostberatung, Schlafberatung, Kinesio Taping).